Partikelfilterförderung auch 2010
Auch 2010 wird die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters mit 330 Euro (auch rückwirkend für bereits in diesem Jahr nachgerüstete Pkw) bezuschusst. Nachdem die Weiterführung der Förderung im März beschlossen wurde, stehen nun auch die Fördermodalitäten fest. Diese sehen erstmals auch einen Zuschuss von ebenfalls 330 Euro für die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) vor. Im Gegensatz zu den Pkw wird der Zuschuss hier aber nur für Fahrzeuge gewährt, die nach dem Inkrafttreten der angepassten Förderrichtlinie nachgerüstet werden. Auch Wohnmobile bis 3,5 t erhalten die Förderung. Die Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderperiode endet am 31. Dezember 2010.
Der Fördertopf ist jedoch begrenzt, denn es stehen Gelder für insgesamt rund 200.000 Nachrüstungen zur Verfügung. Wer sich zu spät für die Nachrüstung seines Diesel-Fahrzeugs mit einem umweltfreundlichen Partikelfilter entscheidet, könnte leer ausgehen. Zusätzlich ist weiterhin die Strafsteuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum und Jahr fällig.
Für die meisten Pkw- und Nutzfahrzeug-Modelle gibt es am Markt Nachrüstlösungen. Die Abwicklung erfolgt in drei Schritten. Der Fahrzeughalter lässt sein Fahrzeug in der Werkstatt nachrüsten. Diese bescheinigt ihm den Einbau. Mit der Bescheinigung lässt der Halter die Nachrüstung bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen. Zur Auszahlung der Barprämie muss dann ein Antrag online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
